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In meinem Gehalt sind gewisse Zuschläge enthalten, sind die in China steuerfrei?
   
Zuschläge sind in China steuerfrei, wenn sie nicht an Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Mietet z.B. die Firma eine Wohnung für ihre Mitarbeiter, dann gehört die Miete nicht zum Gehalt. Erhält man die Zuschläge vom Arbeitgeber aber
in Währungsform, dann muss man die Ausgaben durch gültige Belege beweisen
    Fragen   hochgeladen : am   5-7-2010    um   18:14:23
  Also ist es für Arbeitsnehmer günstiger, wenn der Arbeitgeber die Miete direkt an den Vermieter zahlt? Dafür benötigt der Arbeitgeber aber auch einen gültigen Beleg. Ist es nicht schwierig einen solchen Beleg in China zu bekommen? Wenn die Miete an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, kann dieser die Kosten als Abzug geltend machen. Kommt es dann nicht wieder auf das Gleiche raus? Kann der Arbeitgeber steuerfrei Beträge an den Arbeitnehmer auszahlen? Und wie sieht das mit der Sozialversicherung aus, wenn der Arbeitnehmer in Deutschland einen Wohnsitz beigehält?
Antwort von Moderator
  1. Es ist sicherlich günstiger, wenn der AG die Miete bezahlt.
2. Es ist nicht schwierig. Der Vermieter kann mit seinem Eigentumnachweis bei Steuerbehörde Fapiao(offizielle Rechnung) bekommen. Es kostet zwar ein bisschen Steuern, ist aber immer noch viel günstiger als die Einkommensteuern(wenn Sie z.B. über 10000RMB/Monat verdienen).
3. Wenn die Miete an den AN ausgezahlt wird, zählt diese dann auch zu seinem Einkommen und darf nur gegen Vorlage der Mietrechnung abgesetzt werden.
4. Was meinen Sie genau mit steuerfreien Beträgen? Normaleweise gibt es keine steuerfreie Beträge.
5. Die Sozialversicherung darf entsprechend abgesetzt werden, das hat damit aber nichts zu tun, ob der AN einen Wohnsitz in DE hat oder nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gut beantwortet habe. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-7-2010    um   4:21:9
  Hallo Herr Wang, ich plane, meinen Wohnsitz nach China zu verlegen ("Steuerausländer" für das deutsche Finanzamt) und in China für ein deutsches Unternehmen als Berater tätig zu sein. Mir ist klar, dass ich dann mein Arbeitseinkommen nach § 14 DBA in China versteuern muss. Was aber ist mit meinen Kapitaleinkünften in Europa (außerhalb Deutschlands)? Muss ich diese Zins- und Dividendeneinahmen nach § 11 DBA in China versteuern? Vielen Dank Manfred 88
Antwort von Moderator
  Ich gehe davon aus, dass Sie die Zinsen in Deutschland versteuern müssen.

Wenn Sie z.B. in China Zinseinkünfte haben, werden diese dann in China versteuert, und der Steuersatz soll nicht über 10% liegen. Im Moment werden die Zinsen aus China sowieso nicht versteuert. Es kann aber sein, dass in kurzem geändert wird.

Mit frendlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   26-7-2010    um   4:27:41
  Sehr geehrter Herr Wang, wenn ich als Deutscher in China meinen Wohnsitz habe (mehr als 183 Tage im Jahr in China) und durch die deutschen Finanzbehörden als "Steuerausländer" anerkannt bin, wie werden dann meine Rentenbezüge aus Deutschland in China besteuert, und zwar a) die gesetzliche Rente, und b) die betriebliche Altersversorgung meines ehemaligen Arbeitgebers ? Mit besten Grüßen Michael N.
Antwort von Moderator
  Die Renten aus Deutschland sind nicht in China steuer-pflichtig, sowohl gesetzliche als auch betriebliche.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   1-8-2010    um   20:17:10
  Sehr geehrter Herr Wang, ich werde ab dem 03.01.2011 für 24 Monate in Dalian arbeiten. Meine Firma hat mir einen Entsendungsvertrag (mit örtlichem Arbeitsvertrag) angeboten. Die Sozialabgaben werden somit von meiner Firma übernommen. Zu den Gehaltsvorstellungen nannte ich 32 000 Euro Netto pro Jahr (bei 40 Std./Woche + zuzügliche Auszahlung von 20 Überstunden je Monat), was jetzt in ein Bruttolohn umgerechnet werden muss. Zu meinen Fragen: 1. Wo soll / kann das Gehalt ausgezahlt werden? 2. Wie hoch sind die Abzüge, mit denen ich noch rechnen muss in Hinblick auf die Einkommmenssteuer in China. 3. Was habe ich für ein ca. Bruttolohn zu erwarten? 4. Die Wohnung (40-50 qm) wird von der Fa. gezahlt. Kann ich trotzdem die Wohnung von der Steuer absetzen? 5. Bei einer Auszahlung des Gehaltes in China, muss der Arbeitgeber die Steuern abführen oder ist hier der Arbeitnehmer in der Pflicht? 6. Wann muss ich in China Steuern zahlen? Am Ende eines jeden Monats oder am Ende des Kalenderjahres? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen M. W.
Antwort von Moderator
  1. Es gibt verschiedene Kombinationen. Dazu schreiben Sie mir ein Mail, damit ich genauer fragen kann.
2. Die Höhe der Abzüge hängt auch von der Antwort von Pkt. 1 ab.
3. Auch abhängig von Pkt. 1
4. Wenn die Firma die Miete übernimmt, zählt die Miete nicht zu Ihrem Einkommen und kann natürlich nicht von Ihrem Einkommen abgesetzt werden.
5. Da muss der gehaltzahlende Arbeitgeber versteuern.
6. Normalerweise monatlich. In der Praxis wird nur bei Zahlungen aus China durchgeführt. Das in Deutschland bezahlte Einkommen wird meistens nach gewisser Zeit, am Jahresende bzw. Anfang nächsten Jahres erklärt.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-2-2011    um   18:41:43
  Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland, mein zukünftiger Arbeitgeber ist ein schweizer Unternehmen und arbeiten werde ich in China (ca. 2 Monate China dann eine Woche frei in diesem Turnus). Ich bin kein Grenzgänger, da Wohnort 600 km von der Schweit entfernt ist. Wo und wie werde ich denn dann versteuert und in wie weit sind folgende Spesen steuerfrei (Trennungszulage, Auslandsspesen, Auslandzulage). So richtig konnte mir da bis jetzt keiner Auskunft geben. Vielen Dank im Voraus. Mfg C.B.
Antwort von Moderator
  Abeiten Sie in China über 183 Tage, dann:
Für die chinesische Tätigkeiten in China steuer-pflichtig;
Für Urlaub in der Schweiz steuer-pflichtig(Hier könnte etwas anders sein).

Arbeiten Sie nicht über 183 Tage in China, dann sind Sie in der Schweiz steuer-pflichtig.

Für Ihr Gehalt sind Sie in Deutschland nicht steuer-pflichtig. Das Gehalt kann aber die Versteuerung von anderen deutschen Einkommen wie Mieteinnahmen beeinflussen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   12-5-2011    um   18:56:44
  Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und arbeite von hier aus für eine chinesische Firma, die auch komplett in China ist. Ich bekomme monatlich meine Lohn als Dienstleistungsgebühr. Meine Frage ist, wo ist mein Einkommen steuerpflichtig und wenn es in Deutschland wäre, muss ich mein Einkommen melden oder reicht es zum Jahresende per Steuererklärung meine Steuer für das komplette Jahr zu zahlen? Mfg G.L
Antwort von Moderator
  Wenn Sie für eine chinesische Firma in China arbeiten und Ihre Vergütung von der chinesischen Firma bekommen, dann sind Sie für das Einkommen in China steuer-pflichtig.

Rein theorietisch sollen Sie das chinesische Einkommen bei Ihrer deutschen Steuererklärung angeben, obwohl Ihr chinesisches Einkommen nicht in Deutschland versteuert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   29-6-2011    um   16:34:11
  +++QTE+++ Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und arbeite von hier aus für eine chinesische Firma, die auch komplett in China ist. Ich bekomme monatlich meine Lohn als Dienstleistungsgebühr. Meine Frage ist, wo ist mein Einkommen steuerpflichtig und wenn es in Deutschland wäre, muss ich mein Einkommen melden oder reicht es zum Jahresende per Steuererklärung meine Steuer für das komplette Jahr zu zahlen? Mfg G.L Antwort von Moderator Wenn Sie für eine chinesische Firma in China arbeiten und Ihre Vergütung von der chinesischen Firma bekommen, dann sind Sie für das Einkommen in China steuer-pflichtig. Rein theorietisch sollen Sie das chinesische Einkommen bei Ihrer deutschen Steuererklärung angeben, obwohl Ihr chinesisches Einkommen nicht in Deutschland versteuert werden muss. Mit freundlichen Grüßen! WANG Qingjun +++UQTE+++ Sehr geehrter Herr Wang, ich beziehe mich auf die von Ihnen genannte Antwort. Ich lebe in Deutschland und werde ebenfalls tätig für ein Chinesisches Unternehmen mit Sitz in P.R. China. Dieses Unternehmen zahlt mir direkt aus China mein monatlichen Lohn als Dienstleistungsgebühr. Meine Frage ebenfalls wo ist mein Einkommen, dass ich aus P.R. China erhalten werde, steuerpflichtig, muss mein Arbeitgeber direkt in China versteuern oder muss ich dieses angeben über meine Steuererklärung und im Nachhinein an das DE Finanzamt abführen. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Brgds, A.E.
Antwort von Moderator
  Hallo, wenn Sie für eine chenische Firma in China arbeiten und die Vergütung von der chinesischen Firma bezahlt werden, dann sind Sie dafür in China steuer-pflichtig.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   12-9-2011    um   18:30:0
  Hallo,ich bin Rentenbezieher und moechte meinen Wohnsitz dauerhaft nach China verlegen. Wie ist das mit der Aufenthaltsgenehmigung? Vielen Dank fuer Ihr bemuehen,im voraus. Mit freundlichen Gruessen
Antwort von Moderator
  Sind Sie wahrscheinlich mit Chinese/in verheiratet, dann gibt es eine Möglichkeit mit Familienvisum.

Ich bin leider kein Spezialist für Visum-Fragen und kann Ihnen nicht viel sagen.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen in China!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   4-2-2015    um   1:10:25
  Hallo Hr. Wang, ich bin Deutscher und arbeite in Deutschland fuer ein chinesisches Unternehmen mit Sitz in China. Ich bekomme fuer meine Arbeit in Deutschland ein entspr. Gehalt. Wo muss ich dieses versteuern? in China oder in Deutschland. BG
Antwort von Moderator
  In Deutschland
    Fragen   hochgeladen : am   8-6-2015    um   4:32:3
  Sehr geehrter Herr Wang, ich soll für ca. 5 Jahre für eine Deutsche Firma nach China und dort arbeiten. Mein Gehalt wird sich auf ca. 6000 € Brutto hinauslaufen. Würden Sie mir raten mein komplettes Gehalt in China zu versteuern? Oder einen Teilbetrag in China und in Deutschland? Zudem möchte ich gerne noch fragen, ob man denn einen lokalen Arbeitsvertrag für die Erteilung eines Jahresvisums benötigt? Vielen Dank!
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com

Dann kann ich Ihnen ein gutes Konzept machen.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    
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